Orientierung

Signaturniveau-Finder

Fünf Fragen, und danach steht hier, was die eIDAS-Verordnung und das deutsche Recht den Signaturniveaus zuordnen.

Diese Seite ordnet nicht Ihren Vorgang ein, sondern nennt die Vorschriften, die zu den Antworten gehören. Sie sagt, was das Gesetz an die einzelnen Niveaus knüpft, und trifft keine Wahl für Sie. Den Unterschied macht diese Seite bewusst: Signido ist keine Kanzlei.

Fragen

Schreibt das Gesetz für diesen Vorgang eine Form vor?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das eine zulässige Antwort — die letzte Option.

Geheimhaltungsvereinbarung, Angebot, Auftragsbestätigung, interne Freigabe.

Der Vertrag oder ein Rahmenvertrag bestimmt die elektronische Form selbst.

Zum Beispiel der Wohnraummietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Zum Beispiel Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Bürgschaft, Verbraucherdarlehen, Schuldanerkenntnis.

Zum Beispiel Grundstückskauf, Gründung einer GmbH, Anmeldung zum Handelsregister.

Die häufigste ehrliche Antwort. Sie führt zu einer Aussage darüber, woran es sich ablesen lässt.

Soll die Identität der unterzeichnenden Person geprüft werden?

Gemeint ist eine Prüfung durch einen Vertrauensdiensteanbieter, nicht der Versand eines Einmalcodes.

Wie hoch ist das Interesse an einem Nachweis im Streitfall?

Also: Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand die Unterschrift später bestreitet, und was steht dann auf dem Spiel?

Bekannte Gegenpartei, überschaubarer Wert, geringes Streitrisiko.

Unbekannte Gegenpartei, hoher Vertragswert oder absehbarer Streit.

Soll die Signatur in einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt werden?

Grenzüberschreitende Verträge, ausländische Vertragspartner, Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat.

Verlangt eine Behörde oder eine Vergabestelle ausdrücklich eine qualifizierte elektronische Signatur?

Ausschreibungsunterlagen und Verfahrensordnungen enthalten solche Vorgaben häufig ausdrücklich.

Was dazu im Gesetz steht

Die folgenden Aussagen gehören zu Ihren Antworten. Jede nennt die Vorschrift, aus der sie stammt.

Welche Form gilt, steht in der Vorschrift, die auf den Vorgang anwendbar ist.

Es gibt keine allgemeine Regel, aus der sich die Form eines Vertrags ableiten ließe. Die Übersicht unten nennt, was die Verordnung und das BGB den drei Niveaus zuordnen; welche Vorschrift auf einen konkreten Vorgang anwendbar ist, ist eine Rechtsfrage.

Ein Einmalcode hebt das Signaturniveau nicht an.

Ein Einmalcode — gleich über welchen Kanal — und ein Zugangscode weisen den Zugriff auf einen Kanal nach, nicht die Identität einer Person. Sie erhöhen die Nachweisqualität im Audit-Trail; das Niveau bleibt eine einfache elektronische Signatur — technisch wie rechtlich.

eIDAS Art. 26

Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Diese Seite gibt wieder, was die eIDAS-Verordnung und das deutsche Recht den Signaturniveaus zuordnen. Sie bewertet Ihren Vorgang nicht und trifft über ihn keine Aussage. Formvorschriften ändern sich — zuletzt hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV mehrere Schriftformerfordernisse gelockert —, die Aufzählungen auf dieser Seite sind nicht abschließend und stehen unter dem Vorbehalt einer Prüfung des Rechtsstands. Ob ein Niveau für einen konkreten Vertrag genügt, ist im Einzelfall rechtlich zu klären.

Die drei Niveaus, und was das Gesetz an sie knüpft

Diese Übersicht ändert sich mit Ihren Antworten nicht. Sie steht hier, weil die Aussagen oben sich auf sie beziehen.

Einfache elektronische Signatur (SES)

Verfügbar
Rechtsgrundlage
eIDAS Art. 3 Nr. 10
Was es ist
Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt werden und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet. Signido erzeugt sie selbst, versiegelt das Ergebnis mit einem elektronischen Siegel und protokolliert den Vorgang in einer verketteten Hash-Kette.
Was das Gesetz daran knüpft
Der Verordnung nach darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB erfüllt sie nicht.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)

Derzeit nicht verfügbar
Rechtsgrundlage
eIDAS Art. 3 Nr. 11 i. V. m. Art. 26
Was es ist
Eine Signatur, die eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet ist, seine Identifizierung ermöglicht, mit Signaturerstellungsdaten unter seiner alleinigen Kontrolle erzeugt wird und nachträgliche Veränderungen der Daten erkennbar macht. Sie entsteht ausschließlich über einen angebundenen Vertrauensdiensteanbieter; Signido bildet sie nicht nach.
Was das Gesetz daran knüpft
Die Verordnung stellt die fortgeschrittene Signatur der handschriftlichen Unterschrift nicht gleich. Bei vereinbarter elektronischer Form kann nach § 127 Abs. 3 BGB eine andere als die qualifizierte Signatur genügen.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Derzeit nicht verfügbar
Rechtsgrundlage
eIDAS Art. 3 Nr. 12, Anhang I und II
Was es ist
Eine fortgeschrittene Signatur, die mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erzeugt und auf ein qualifiziertes Zertifikat gestützt ist. Sie entsteht ausschließlich über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der in einer EU-Vertrauensliste geführt wird.
Was das Gesetz daran knüpft
Sie hat nach Art. 25 Abs. 2 der Verordnung die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift, erfüllt die elektronische Form nach § 126a BGB, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt, und wird nach Art. 25 Abs. 3 in allen Mitgliedstaaten anerkannt.

Was diese Installation heute erzeugen kann

AES und QES entstehen ausschließlich über einen angebundenen Vertrauensdiensteanbieter. Ist keiner aktiviert, lehnt Signido eine entsprechende Anfrage ab und weicht nicht auf eine einfache elektronische Signatur aus. Diese Angabe kommt aus derselben Preis-Engine wie die Preisseite und nicht aus einem Text.

Weiterlesen statt raten

Die Preisseite zeigt, was die einzelnen Niveaus kosten und welche derzeit angeboten werden. Für eine Einordnung Ihres konkreten Vertrags fragen Sie bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.