Handwerk
Elektronisch unterschreiben im Handwerk
Im Handwerk entscheidet sich die Bezahlung an zwei Unterschriften: der auf dem Nachtrag und der auf dem Abnahmeprotokoll. Beide entstehen auf der Baustelle, im Stehen, bei schlechtem Licht, und beide werden sonst nachgereicht — was heißt: drei Wochen später, wenn niemand mehr weiß, worum es ging.
Dokumente
Was hier zur Unterschrift geht
Die Dokumente, um die es in dieser Branche tatsächlich geht — und warum sie auf der Liste stehen.
Angebot und Kostenvoranschlag
Wird selten unterschrieben und oft nur bestätigt. Als Vorlage mit einem Pflichtfeld für die Bestätigung ist der Rücklauf ein Vorgang und keine E-Mail-Kette.
Auftragsbestätigung
Das Dokument, das aus einem Gespräch einen Auftrag macht. Kundennummer, Leistung und Termin als Merge Fields.
Nachtrag und Zusatzauftrag
Die teuerste Unterschrift auf der Baustelle. Ein Nachtrag, den niemand bestätigt hat, ist eine Rechnung, über die später gestritten wird.
Abnahmeprotokoll mit Mängelliste
Lebt von Fotos. Unterzeichnende können Bilder direkt an den Vorgang hängen; jede Datei wird auf Schadsoftware geprüft.
Stundenzettel und Regiebericht
Kurze Dokumente, viele davon, immer dasselbe Muster. Als Vorlage in unter einer Minute versendet.
Wartungsvertrag
Läuft über Jahre und wird einmal unterschrieben. Vorlage mit Laufzeit und Intervall.
Bedingungen
Woran es in der Praxis hängt
Das Werkzeug ist ein Telefon
Der Signaturablauf ist für kleine Bildschirme und Fingereingabe gebaut: große Zielflächen, automatischer Sprung zum nächsten Pflichtfeld, ein Fortschritt in der Form „3 von 6 Feldern“. Weder Kundschaft noch Monteur braucht ein Konto oder eine App.
Die Kundschaft steht daneben
Für wiederkehrende Fälle — Abnahme, Nachtrag, Selbstauskunft — gibt es öffentliche Web-Formulare unter einem festen Link. Wer davorsteht, öffnet ihn auf dem eigenen Gerät und unterschreibt, ohne dass jemand vorher eine E-Mail-Adresse eintippen muss.
Was an einem Tag entsteht, muss an dem Tag fertig sein
Vorlagen halten Empfänger, Felder, Reihenfolge und Erinnerungen zusammen, damit ein Protokoll auf der Baustelle entsteht und nicht abends im Büro. Was doch offen bleibt, erinnert sich selbst und läuft nach der eingestellten Frist ab.
Antworten
Was Signido dafür bereitstellt
Vorlagen für Abnahme und Nachtrag
Diese beiden Vorlagen decken den größten Teil des Tagesgeschäfts ab — jeweils mit Kundennummer, Bauvorhaben und Datum als Merge Fields.
Fotos als Anhang der Unterzeichnenden
Mängel, Zählerstände, der Zustand vor Beginn: Unterzeichnende laden Bilder in den Vorgang. Jede Datei durchläuft dieselbe Prüfung wie ein hochgeladenes Dokument, einschließlich Schadsoftware-Scan, und gehört danach zum Vorgang.
Öffentliche Formularlinks
Ein Link je Formular, optional mit Ablaufdatum, Höchstzahl an Einreichungen und Weiterleitung nach dem Unterschreiben. Er lässt sich auf der eigenen Website einbetten, wobei nur freigegebene Domains ihn einbetten dürfen.
Ein Zeitpunkt, der später zählt
Zustellung, Öffnen und Abschluss stehen mit Zeitstempel im Audit-Trail, das Abschlussdokument trägt einen Verifikationscode. Wer die Datei erhält, kann sie ohne Konto dagegen prüfen.
Grenzen
Was Signido hier nicht leistet
Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.
- Ohne Netz geht nichts. Der Signaturlink braucht eine Verbindung, es gibt keinen Offline-Modus und keine App mit Zwischenspeicher.
- Es gibt keine Anbindung an Handwerkersoftware, keine Aufmaßfunktion und keine Rechnungsstellung an die Kundschaft.
- Ein Angebot lässt sich verschicken und bestätigen, aber nicht kalkulieren.
Was die elektronische Form leistet — und was nicht
Für die meisten Aufträge zwischen Betrieb und Kundschaft schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Wo es eine Form verlangt, gilt: die gesetzliche Schriftform wird elektronisch nur durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt (§ 126a BGB). Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommen Informations- und Widerrufspflichten hinzu, deren Einzelheiten vom Vertragsschluss abhängen. Diese Seite gibt dazu keine Rechtsberatung.
Auf dieser Seite genannte Vorschriften
- § 126a BGB
Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Passende Anwendungsfälle
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