Handwerk

Elektronisch unterschreiben im Handwerk

Im Handwerk entscheidet sich die Bezahlung an zwei Unterschriften: der auf dem Nachtrag und der auf dem Abnahmeprotokoll. Beide entstehen auf der Baustelle, im Stehen, bei schlechtem Licht, und beide werden sonst nachgereicht — was heißt: drei Wochen später, wenn niemand mehr weiß, worum es ging.

Dokumente

Was hier zur Unterschrift geht

Die Dokumente, um die es in dieser Branche tatsächlich geht — und warum sie auf der Liste stehen.

  • Angebot und Kostenvoranschlag

    Wird selten unterschrieben und oft nur bestätigt. Als Vorlage mit einem Pflichtfeld für die Bestätigung ist der Rücklauf ein Vorgang und keine E-Mail-Kette.

  • Auftragsbestätigung

    Das Dokument, das aus einem Gespräch einen Auftrag macht. Kundennummer, Leistung und Termin als Merge Fields.

  • Nachtrag und Zusatzauftrag

    Die teuerste Unterschrift auf der Baustelle. Ein Nachtrag, den niemand bestätigt hat, ist eine Rechnung, über die später gestritten wird.

  • Abnahmeprotokoll mit Mängelliste

    Lebt von Fotos. Unterzeichnende können Bilder direkt an den Vorgang hängen; jede Datei wird auf Schadsoftware geprüft.

  • Stundenzettel und Regiebericht

    Kurze Dokumente, viele davon, immer dasselbe Muster. Als Vorlage in unter einer Minute versendet.

  • Wartungsvertrag

    Läuft über Jahre und wird einmal unterschrieben. Vorlage mit Laufzeit und Intervall.

Bedingungen

Woran es in der Praxis hängt

  • Das Werkzeug ist ein Telefon

    Der Signaturablauf ist für kleine Bildschirme und Fingereingabe gebaut: große Zielflächen, automatischer Sprung zum nächsten Pflichtfeld, ein Fortschritt in der Form „3 von 6 Feldern“. Weder Kundschaft noch Monteur braucht ein Konto oder eine App.

  • Die Kundschaft steht daneben

    Für wiederkehrende Fälle — Abnahme, Nachtrag, Selbstauskunft — gibt es öffentliche Web-Formulare unter einem festen Link. Wer davorsteht, öffnet ihn auf dem eigenen Gerät und unterschreibt, ohne dass jemand vorher eine E-Mail-Adresse eintippen muss.

  • Was an einem Tag entsteht, muss an dem Tag fertig sein

    Vorlagen halten Empfänger, Felder, Reihenfolge und Erinnerungen zusammen, damit ein Protokoll auf der Baustelle entsteht und nicht abends im Büro. Was doch offen bleibt, erinnert sich selbst und läuft nach der eingestellten Frist ab.

Antworten

Was Signido dafür bereitstellt

  • Vorlagen für Abnahme und Nachtrag

    Diese beiden Vorlagen decken den größten Teil des Tagesgeschäfts ab — jeweils mit Kundennummer, Bauvorhaben und Datum als Merge Fields.

  • Fotos als Anhang der Unterzeichnenden

    Mängel, Zählerstände, der Zustand vor Beginn: Unterzeichnende laden Bilder in den Vorgang. Jede Datei durchläuft dieselbe Prüfung wie ein hochgeladenes Dokument, einschließlich Schadsoftware-Scan, und gehört danach zum Vorgang.

  • Öffentliche Formularlinks

    Ein Link je Formular, optional mit Ablaufdatum, Höchstzahl an Einreichungen und Weiterleitung nach dem Unterschreiben. Er lässt sich auf der eigenen Website einbetten, wobei nur freigegebene Domains ihn einbetten dürfen.

  • Ein Zeitpunkt, der später zählt

    Zustellung, Öffnen und Abschluss stehen mit Zeitstempel im Audit-Trail, das Abschlussdokument trägt einen Verifikationscode. Wer die Datei erhält, kann sie ohne Konto dagegen prüfen.

Grenzen

Was Signido hier nicht leistet

Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.

  • Ohne Netz geht nichts. Der Signaturlink braucht eine Verbindung, es gibt keinen Offline-Modus und keine App mit Zwischenspeicher.
  • Es gibt keine Anbindung an Handwerkersoftware, keine Aufmaßfunktion und keine Rechnungsstellung an die Kundschaft.
  • Ein Angebot lässt sich verschicken und bestätigen, aber nicht kalkulieren.

Was die elektronische Form leistet — und was nicht

Für die meisten Aufträge zwischen Betrieb und Kundschaft schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Wo es eine Form verlangt, gilt: die gesetzliche Schriftform wird elektronisch nur durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt (§ 126a BGB). Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommen Informations- und Widerrufspflichten hinzu, deren Einzelheiten vom Vertragsschluss abhängen. Diese Seite gibt dazu keine Rechtsberatung.

Auf dieser Seite genannte Vorschriften

  • § 126a BGB

Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Passende Anwendungsfälle

Bereit für die erste Unterschrift?

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