Freelancer-Vertrag
Freelancer-Vertrag elektronisch unterschreiben
Ein Freelancer-Vertrag ist immer derselbe Text mit anderen Namen, anderen Sätzen und einem anderen Zeitraum. Er entsteht kurzfristig, oft am Tag vor dem Start, und wird sonst gar nicht unterschrieben — was sich erst dann rächt, wenn etwas schiefgeht.
Felder
Was auf diesem Dokument ausgefüllt wird
Jedes Feld gehört genau einer Person und ist ihr farblich zugeordnet.
- Unterschrift der selbständigen Person
- Unterschrift der auftraggebenden Seite
- Leistungsbeschreibung als Merge Field
- Honorar, Zeitraum und Zahlungsziel
- Regelungen zu Nutzungsrechten und Geheimhaltung, wo sie im selben Dokument stehen
Ablauf
Der Weg zur Unterschrift
01
Eine Vorlage, wechselnde Sätze
Name, Leistung, Honorar und Zeitraum sind Merge Fields. Der Rest — Felder, Reihenfolge, Erinnerungen, Ablaufdatum — liegt in der Vorlage.
02
Beide Seiten parallel
Wenn die Reihenfolge egal ist, unterschreiben beide gleichzeitig. Der Vorgang ist abgeschlossen, sobald die letzte Unterschrift da ist.
03
Geheimhaltung im selben Vorgang
Wenn ein NDA dazugehört, liegt es in derselben Vorlage und geht im selben Vorgang hinaus — statt in einer zweiten E-Mail, die niemand beantwortet.
Grenzen
Was Signido hier nicht leistet
Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.
- Signido prüft keine Vertragsinhalte und beurteilt keinen sozialversicherungsrechtlichen Status.
- Für Verträge nach ausländischem Recht trifft diese Seite keine Aussage.
Wie ein Vertrag heißt, entscheidet nicht, was er ist
Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen; zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, so kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an (§ 611a Abs. 1 BGB). Diese Frage entscheidet sich also an der Praxis und nicht am Dokument — und schon gar nicht daran, wie es unterschrieben wurde. Signido nimmt dazu keine Bewertung vor.
Auf dieser Seite genannte Vorschriften
- § 611a Abs. 1 BGB
Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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