Agenturen

Elektronisch unterschreiben in Agenturen

Agenturen unterschreiben viele kleine Dokumente mit vielen verschiedenen Gegenübern: ein NDA vor dem Pitch, ein Rahmenvertrag mit dem Einkauf, ein Vertrag mit der Freelancerin, zwanzig Einwilligungen an einem Drehtag. Kein einzelnes davon ist aufwendig. Ihre Summe ist es.

Dokumente

Was hier zur Unterschrift geht

Die Dokumente, um die es in dieser Branche tatsächlich geht — und warum sie auf der Liste stehen.

  • Geheimhaltungsvereinbarung vor dem Pitch

    Geht oft an mehrere Beteiligte gleichzeitig und mit wenig Vorlauf. Als Web-Formular unter einem Link, den jeder selbst öffnet und unterschreibt.

  • Rahmen- und Dienstleistungsvertrag

    Kommt meist vom Einkauf der Kundschaft und wird selten von der Agentur gestellt. Auch ein fremdes Dokument lässt sich hochladen, mit Feldern versehen und versenden.

  • Angebot und Leistungsbeschreibung

    Projektnummer, Umfang und Honorar als Merge Fields; der Rest steht in der Vorlage.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

    Wird von der Kundschaft verlangt, wenn die Agentur mit deren personenbezogenen Daten arbeitet. Eine Vorlage, viele Empfänger.

  • Nutzungsrechte- und Lizenzvereinbarung

    Regelt, was mit dem Ergebnis geschehen darf. Gehört zum Projektabschluss und geht sonst unter.

  • Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen

    An einem Drehtag entstehen zwanzig davon. Als Web-Formular auf einem Tablet oder als Massenversand an die Beteiligten.

  • Freelancer- und Subunternehmervertrag

    Wiederkehrend, mit wechselnden Namen und Sätzen. Genau der Fall, für den Vorlagen mit Merge Fields gebaut sind.

Bedingungen

Woran es in der Praxis hängt

  • Eine Freigabe muss einer Person zuzuordnen sein

    „Passt so“ in einem Chatverlauf ist kein Nachweis. Ein Vorgang bei Signido benennt die Person, den Zeitpunkt und das Dokument in seiner genauen Fassung — und hält alles drei in einem hash-verketteten Audit-Trail fest.

  • Der eigene Name soll draufstehen

    Logo, Farben, Schrift, Absendername, Antwortadresse sowie Kopf- und Fußbereich der E-Mails lassen sich setzen. Der Hinweis auf Signido auf Signaturseiten und in E-Mails lässt sich je nach Tarif abschalten.

  • Das Projektwerkzeug ist das führende System

    Vorgänge lassen sich über die REST-API anlegen und ihr Status kommt als Webhook zurück. Ein Testmodus mit eigenen Schlüsseln erlaubt, das einzubauen, ohne echte Vorgänge zu erzeugen.

Antworten

Was Signido dafür bereitstellt

  • Web-Formulare für wiederkehrende Dokumente

    Ein öffentlicher Link je Formular für NDA, Einwilligung oder Anfrage — mit Ablaufdatum, Höchstzahl an Einreichungen, Weiterleitung nach dem Unterschreiben und einer Freigabeliste der Domains, die es einbetten dürfen.

  • White Label auf E-Mail und Signaturseite

    Farben und Schrift kommen aus geprüften Gestaltungswerten, nicht aus freiem CSS. Auch eingereichtes eigenes CSS wird gegen eine dokumentierte Liste erlaubter Eigenschaften gefiltert.

  • API, SDK und Webhooks

    Vorgänge anlegen, Vorlagen befüllen, Status abholen. Webhook-Ereignisse sind signiert, und die Dokumentation zeigt die Prüfung vor dem Auswerten des Rumpfes — weil ein Endpunkt ohne diese Prüfung gefälschte Abschlüsse annimmt.

  • Massenversand für Einwilligungen

    Eine Zeile je Person, ein eigener Vorgang je Person. Niemand sieht die Angaben von jemand anderem.

Grenzen

Was Signido hier nicht leistet

Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.

  • Eine eigene Domain für Signaturseiten ist nicht verfügbar. Die Signaturseite läuft unter der Signido-Domain, auch mit White Label.
  • Einbetten lässt sich der Signaturvorgang, nicht der Editor: Dokument hochladen, Felder setzen und versenden passiert in Signido und nicht in der eigenen Anwendung.
  • Signido verwaltet keine Projekte, keine Zeiterfassung und keine Rechnungsstellung an die Kundschaft.

Wozu diese Seite nichts sagt

Ob eine Einwilligung in eine Bildaufnahme wirksam ist, wem welche Nutzungsrechte zustehen und was ein Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten muss, hängt vom Einzelfall ab. Signido stellt den Weg zur Unterschrift und den Nachweis darüber bereit und prüft keine Inhalte. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Auf dieser Seite genannte Vorschriften

  • Art. 28 DSGVO

Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Passende Anwendungsfälle

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