NDA

Geheimhaltungsvereinbarung elektronisch unterschreiben

Ein NDA ist selten kompliziert und fast immer dringend: Es soll unterschrieben sein, bevor das eigentliche Gespräch anfängt. Was daran aufhält, ist nie der Inhalt, sondern der Weg — ausdrucken, einscannen, zurückschicken, nachfassen.

Felder

Was auf diesem Dokument ausgefüllt wird

Jedes Feld gehört genau einer Person und ist ihr farblich zugeordnet.

  • Unterschrift je Partei
  • Name und Funktion
  • Firmenname als Merge Field
  • Laufzeit oder Geltungsdauer
  • Datum der Unterzeichnung, automatisch gesetzt

Ablauf

Der Weg zur Unterschrift

  1. 01

    Einmal als Vorlage anlegen

    Der Text ändert sich fast nie. Firmenname, Ansprechperson und Datum kommen als Merge Fields dazu; alles andere — Felder, Rollen, Erinnerungen, Ablaufdatum — liegt fest.

  2. 02

    Oder als öffentliches Formular

    Wenn dasselbe NDA an viele Beteiligte geht, ist ein Web-Formular unter einem festen Link der kürzere Weg. Optional mit Ablaufdatum, Höchstzahl an Einreichungen und einer Freigabeliste der Domains, auf denen es eingebettet werden darf.

  3. 03

    Beide Seiten parallel

    Wenn die Reihenfolge egal ist, unterschreiben beide Seiten gleichzeitig. Der Vorgang ist abgeschlossen, sobald die letzte Unterschrift da ist — nicht, wenn jemand ihn weiterreicht.

Grenzen

Was Signido hier nicht leistet

Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.

  • Signido prüft keine Inhalte und erkennt nicht, ob eine Klausel wirksam ist.
  • Für Vereinbarungen nach ausländischem Recht trifft diese Seite keine Aussage.

Freiheit der Form ist der Regelfall, nicht die Ausnahme

Für eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Unternehmen schreibt das deutsche Recht im Regelfall keine bestimmte Form vor. Das heißt nicht, dass es keine Ausnahmen gibt: was in einer Vereinbarung sonst noch geregelt wird, kann eigenen Formvorschriften unterliegen, und ausländisches Recht kann anderes verlangen. Signido beschreibt, was SES, AES und QES technisch sind; erzeugt wird hier die einfache elektronische Signatur. Welches Niveau für Ihre Vereinbarung passt, entscheiden Sie.

Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Bereit für die erste Unterschrift?

Konto anlegen, Dokument hochladen, zur Unterschrift senden. Die Preise stehen offen auf der Preisseite.