NDA
Geheimhaltungsvereinbarung elektronisch unterschreiben
Ein NDA ist selten kompliziert und fast immer dringend: Es soll unterschrieben sein, bevor das eigentliche Gespräch anfängt. Was daran aufhält, ist nie der Inhalt, sondern der Weg — ausdrucken, einscannen, zurückschicken, nachfassen.
Felder
Was auf diesem Dokument ausgefüllt wird
Jedes Feld gehört genau einer Person und ist ihr farblich zugeordnet.
- Unterschrift je Partei
- Name und Funktion
- Firmenname als Merge Field
- Laufzeit oder Geltungsdauer
- Datum der Unterzeichnung, automatisch gesetzt
Ablauf
Der Weg zur Unterschrift
01
Einmal als Vorlage anlegen
Der Text ändert sich fast nie. Firmenname, Ansprechperson und Datum kommen als Merge Fields dazu; alles andere — Felder, Rollen, Erinnerungen, Ablaufdatum — liegt fest.
02
Oder als öffentliches Formular
Wenn dasselbe NDA an viele Beteiligte geht, ist ein Web-Formular unter einem festen Link der kürzere Weg. Optional mit Ablaufdatum, Höchstzahl an Einreichungen und einer Freigabeliste der Domains, auf denen es eingebettet werden darf.
03
Beide Seiten parallel
Wenn die Reihenfolge egal ist, unterschreiben beide Seiten gleichzeitig. Der Vorgang ist abgeschlossen, sobald die letzte Unterschrift da ist — nicht, wenn jemand ihn weiterreicht.
Grenzen
Was Signido hier nicht leistet
Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.
- Signido prüft keine Inhalte und erkennt nicht, ob eine Klausel wirksam ist.
- Für Vereinbarungen nach ausländischem Recht trifft diese Seite keine Aussage.
Freiheit der Form ist der Regelfall, nicht die Ausnahme
Für eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Unternehmen schreibt das deutsche Recht im Regelfall keine bestimmte Form vor. Das heißt nicht, dass es keine Ausnahmen gibt: was in einer Vereinbarung sonst noch geregelt wird, kann eigenen Formvorschriften unterliegen, und ausländisches Recht kann anderes verlangen. Signido beschreibt, was SES, AES und QES technisch sind; erzeugt wird hier die einfache elektronische Signatur. Welches Niveau für Ihre Vereinbarung passt, entscheiden Sie.
Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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