HR-Onboarding

Onboarding-Unterlagen elektronisch unterschreiben lassen

Onboarding scheitert selten am Vertrag. Es scheitert an den Unterlagen daneben, die einzeln verschickt werden, einzeln zurückkommen und einzeln nachgehalten werden müssen — in der Woche, in der ohnehin alles gleichzeitig passiert.

Felder

Was auf diesem Dokument ausgefüllt wird

Jedes Feld gehört genau einer Person und ist ihr farblich zugeordnet.

  • Unterschrift der neuen Person auf jedem Dokument der Mappe
  • Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person
  • Stammdaten als Merge Fields aus einer Zeile
  • Kenntnisnahme als eigenes Feld, wo keine Unterschrift nötig ist
  • Eintrittsdatum und Standort

Ablauf

Der Weg zur Unterschrift

  1. 01

    Eine Vorlage für die ganze Mappe

    Vertrag, Nachweis, Datenschutzhinweis, Verschwiegenheitserklärung und alles Weitere liegen zusammen in einer Vorlage — mit Rollen, Feldern, Reihenfolge, E-Mail-Text, Erinnerungen und Ablaufdatum.

  2. 02

    Ein Stand statt fünf Postfächer

    Der Vorgang zeigt für jedes Dokument, ob es zugestellt, geöffnet oder unterschrieben ist. Wer nicht reagiert, wird automatisch erinnert.

  3. 03

    Mehrere Einstellungen auf einmal

    Beginnen mehrere Personen am selben Tag, ist das ein Massenversand aus einer CSV: ein vollständig eigener Vorgang je Person, und niemand sieht die Daten von jemand anderem.

Grenzen

Was Signido hier nicht leistet

Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.

  • Es gibt keine Anbindung an ein HR-Informationssystem. Der Weg über die API steht offen, ein fertiger Konnektor nicht.
  • Signido legt keine Personalakte an und verwaltet keine Stammdaten über den Vorgang hinaus.

Auch in der Mappe gelten die beiden Ausnahmen

Die Kündigung, der Auflösungsvertrag (§ 623 BGB) und das Arbeitszeugnis (§ 109 Abs. 3 GewO) sind von der elektronischen Form ausgenommen — unabhängig davon, in welchem Vorgang sie stecken. Für die übrigen Onboarding-Unterlagen ergeben sich Anforderungen aus dem, was sie regeln; für den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen gelten besondere Vorschriften, die zuletzt geändert wurden. Diese Seite ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung.

Auf dieser Seite genannte Vorschriften

  • § 109 Abs. 3 GewO
  • § 623 BGB

Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Bereit für die erste Unterschrift?

Konto anlegen, Dokument hochladen, zur Unterschrift senden. Die Preise stehen offen auf der Preisseite.