Vergleich

Signido gegenüber dem Ausdrucken und Einscannen

Der verbreitetste Weg zu einer Unterschrift ist immer noch: ausdrucken, unterschreiben, einscannen, zurückmailen. Er hat echte Vorzüge, und die stehen auf dieser Seite zuerst — sonst ist der Rest nicht zu glauben.

Was dafür spricht

Ausdrucken, unterschreiben, einscannen, zurückmailen

Der ehrliche Teil zuerst — sonst ist der Rest nicht zu glauben.

  • Es funktioniert ohne alles

    Kein Konto, keine Anmeldung, keine Verbindung im Moment der Unterschrift. Wer einen Drucker in Reichweite hat, kommt immer zum Ziel — auch im Funkloch, auch ohne dass die Gegenseite irgendetwas einrichtet.

  • Das Original ist greifbar

    Wo gesetzliche Schriftform gilt, verlangt § 126 Abs. 1 BGB eine vom Aussteller eigenhändig unterzeichnete Urkunde. Papier erfüllt das ohne Umweg und ohne Anbieter.

  • Niemand muss etwas erklären

    Der Ablauf ist jedem bekannt. Es gibt keine Rückfrage, kein „wie geht das“ und keine Person, die sich weigert, sich irgendwo anzumelden.

Woran es scheitert

Was dabei nicht belegbar bleibt

  • Der Scan ist nicht das Original

    Die Datei, die zurückkommt, ist eine Kopie. Die unterzeichnete Urkunde bleibt das Papier bei der Person, die es unterschrieben hat — also nicht bei Ihnen. Wer sich auf die eigenhändige Unterschrift berufen will, braucht das Papier.

  • Der Vorgang hat keinen Zustand

    Zugestellt? Geöffnet? Liegt es auf einem Schreibtisch oder ist es im Spam gelandet? Der Vorgang ist ein Postfach, und Nachfassen ist Handarbeit — je Empfänger, je Runde.

  • Eine ausgetauschte Seite fällt nicht auf

    Eine gescannte Seite lässt sich ersetzen. Ohne festgehaltene Prüfsumme gibt es nichts, woran ein Unterschied zu erkennen wäre — die Datei sieht danach genauso aus wie vorher.

  • Es dauert je Runde Tage

    Bei zwei unterschreibenden Seiten sind es zwei Runden, bei dreien drei. Das ist der Grund, aus dem Verträge liegen bleiben, und er hat mit dem Inhalt nichts zu tun.

Mit Signido

Was ein Vorgang stattdessen festhält

  • Ein Zustand statt eines Postfachs

    Zugestellt, angesehen, unterschrieben, abgeschlossen — je Empfänger. Erinnerungen laufen automatisch nach eigenem Muster, ein Ablaufdatum schließt den Vorgang ab, statt ihn offen zu lassen.

  • Eine Prüfsumme statt eines Vertrauensvorschusses

    Das abgeschlossene Dokument wird gehasht, gesiegelt und mit einem Zeitstempel versehen. Wer die Datei später bekommt, kann sie ohne Konto gegen den festgehaltenen Hashwert prüfen — die Prüfseite gibt dabei weder Namen noch Adressen noch Dokumentnamen aus.

  • Kein Drucker auf der Gegenseite

    Wer unterschreibt, braucht kein Konto, keine App und kein Papier. Der Link öffnet sich im Browser des Telefons, springt zum ersten Pflichtfeld und zeigt an, wie viele noch fehlen.

  • Zweihundert Empfänger sind kein Projekt

    Aus einer CSV wird je Zeile ein vollständig eigener Vorgang. Niemand sieht die Daten von jemand anderem, der Auftrag lässt sich anhalten und fortsetzen, und fehlerhafte Zeilen kommen als CSV zurück.

Grenzen

Was Signido hier nicht leistet

Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.

  • Diese Seite vergleicht Signido mit einer Arbeitsweise, nicht mit einem anderen Produkt. Über die Software anderer Anbieter steht hier nichts.
  • Ohne Netzverbindung lässt sich kein Signaturlink öffnen. Papier funktioniert im Funkloch, Signido nicht.
  • Wo das Gesetz eine eigenhändig unterzeichnete Urkunde verlangt, ist Papier nicht der langsamere Weg, sondern einer von zwei möglichen — der andere ist die qualifizierte elektronische Signatur.

Was die elektronische Form ersetzt und was nicht

Die gesetzliche Schriftform verlangt eine vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnete Urkunde (§ 126 Abs. 1 BGB). Elektronisch wird sie nur durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt (§ 126a BGB). Die Textform (§ 126b BGB) verlangt dagegen gar keine Unterschrift. Welche der drei für ein konkretes Dokument gilt, ist eine Rechtsfrage, und diese Seite beantwortet sie nicht.

Auf dieser Seite genannte Vorschriften

  • § 126 Abs. 1 BGB
  • § 126a BGB
  • § 126b BGB

Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Bereit für die erste Unterschrift?

Konto anlegen, Dokument hochladen, zur Unterschrift senden. Die Preise stehen offen auf der Preisseite.