Vergleich
Signido gegenüber einer Zustimmung per E-Mail
In vielen Betrieben wird nicht unterschrieben, sondern zugestimmt: „passt so“, „bitte so umsetzen“, „einverstanden“. Das ist kein Fehler, sondern der schnellste verfügbare Weg. Es wird erst dann eines, wenn jemand zwei Jahre später fragt, worauf sich das Ja bezogen hat.
Was dafür spricht
Eine Zustimmung per E-Mail oder im Chatverlauf
Der ehrliche Teil zuerst — sonst ist der Rest nicht zu glauben.
Es gibt keine Hürde
Niemand muss etwas installieren, sich anmelden oder verstehen. Deshalb macht auch jeder mit — was für viele interne Freigaben der ausschlaggebende Punkt ist.
Es ist deutlich mehr als nichts
Eine E-Mail ist ein Beleg, und wo keine Form vorgeschrieben ist, kann eine per E-Mail erklärte Zustimmung genügen. Diese Seite behauptet nicht, dass ein Postfachverlauf wertlos wäre.
Woran es scheitert
Was dabei nicht belegbar bleibt
Worauf bezieht sich das Ja?
Auf den Anhang der dritten Mail oder auf die überarbeitete Fassung von gestern? Der Bezug ist ein Betreff und ein Zeitverlauf, keine Prüfsumme. Genau daran scheitern Rekonstruktionen.
Postfächer sind keine Archive
Nachrichten werden gelöscht, Konten aufgelöst, Verläufe migriert. Der Nachweis liegt dann bei der Person, die das Postfach hatte — und die ist womöglich nicht mehr da.
Eine Absenderadresse ist keine Identität
Sie belegt, von welchem Konto eine Nachricht kam, nicht wer sie geschrieben hat. Für eine interne Freigabe reicht das oft; für eine Erklärung gegenüber Dritten seltener.
Ein Verlauf hat kein Ende
Es gibt keinen Zustand „abgeschlossen“. Was offen ist und was erledigt, entscheidet jemand, der die Mails im Kopf hat.
Mit Signido
Was ein Vorgang stattdessen festhält
Der Bezug ist eine Prüfsumme
Ein Vorgang benennt genau eine Fassung eines Dokuments und hält deren SHA-256-Hashwert fest. Was danach unterschrieben zurückkommt, lässt sich dagegen prüfen — ohne dass jemand einen Verlauf durchsehen muss.
Der Wille ist ein eigenes Ereignis
Vor dem Abschluss ist aktiv zu bestätigen, dass elektronisch unterschrieben werden soll. Das Häkchen ist nie vorausgewählt, und die Zustimmung wird als eigenes Ereignis im Audit-Trail festgehalten.
Der Nachweis liegt nicht im Postfach
Zum abgeschlossenen Vorgang entsteht ein Abschlussdokument mit Verifikationscode. Wer es später vorgelegt bekommt, prüft es ohne Konto — auch dann, wenn niemand aus dem ursprünglichen Verteiler noch im Unternehmen ist.
Der Vorgang endet
Abgeschlossen, abgelaufen, abgelehnt oder zurückgezogen — jeder dieser Zustände ist ein Ereignis mit Zeitpunkt. Erinnerungen laufen bis dahin automatisch.
Grenzen
Was Signido hier nicht leistet
Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.
- Diese Seite vergleicht Signido mit einer Arbeitsweise, nicht mit einem anderen Produkt.
- Ob eine per E-Mail erklärte Zustimmung in Ihrem Fall genügt hat, beantwortet Signido nicht.
- Auch ein abgeschlossener Vorgang belegt die Identität einer Person nicht, solange nur eine einfache elektronische Signatur ohne zusätzliche Authentisierung verwendet wurde. Er belegt Zeitpunkt, Fassung und Ablauf.
Formfreiheit heißt nicht Beweisfreiheit
Wo das Gesetz keine Form vorschreibt, kann eine per E-Mail erklärte Zustimmung wirksam sein; Art. 25 Abs. 1 eIDAS-VO verbietet zudem, einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung allein wegen ihrer elektronischen Form abzusprechen. Was sich davon im Streitfall belegen lässt, ist eine andere Frage — und die einzige, zu der diese Seite etwas beiträgt. Eine rechtliche Bewertung Ihres Falls ist das nicht.
Auf dieser Seite genannte Vorschriften
- Art. 25 Abs. 1 eIDAS-VO
Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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