Rechtsanwälte
Elektronisch unterschreiben in der Kanzlei
Diese Seite hat einen ungewöhnlichen ersten Satz: Signido ersetzt das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht. Der Schriftverkehr mit Gerichten läuft über das beA. Gemeint ist hier das andere Drittel der Kanzleipost — das, was zwischen Kanzlei und Mandantschaft unterschrieben wird und heute per Post oder gar nicht zurückkommt.
Dokumente
Was hier zur Unterschrift geht
Die Dokumente, um die es in dieser Branche tatsächlich geht — und warum sie auf der Liste stehen.
Mandatsvertrag
Steht am Anfang und wird selten persönlich übergeben. Als Vorlage mit Aktenzeichen und Gegenstand als Merge Fields.
Vollmacht
Gehört zu fast jedem Mandat. Ob und in welcher Form eine Vollmacht bei einem Gericht oder einer Behörde vorzulegen ist, entscheidet das jeweilige Verfahrensrecht — dazu sagt Signido nichts.
Vergütungsvereinbarung
Für die Vereinbarung einer Vergütung verlangt § 3a Abs. 1 RVG die Textform. Die Textform verlangt keine Unterschrift, sondern eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB).
Widerrufsbelehrung bei Verbrauchermandaten
Entscheidend ist häufig, wann welche Information zugegangen ist. Zustellung, Öffnen und Abschluss stehen mit Zeitstempel im Audit-Trail.
Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO
Ändert sich selten und liegt deshalb als Vorlage jedem Mandatsvorgang bei.
Vergleichs- und Abfindungsvereinbarung
Mehrere Beteiligte, oft in fester Reihenfolge, oft unter Zeitdruck. Reihenfolge und Erinnerungen liegen in der Vorlage.
Bedingungen
Woran es in der Praxis hängt
Verschwiegenheit gilt auch für das Werkzeug
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören zu den in § 203 Abs. 1 StGB genannten Berufen. Signido betreibt Anwendung, Datenbank und Dokumentspeicher in der Europäischen Union, verschlüsselt Dokumente im Speicher und in der Übertragung, trennt Mandate auf Datenbankebene und schreibt keine Dokumentinhalte in Protokolle.
Welche Form ein Schriftstück braucht, steht im Verfahrensrecht
Signido beschreibt, was die drei Niveaus SES, AES und QES technisch sind — und unter welcher Bedingung die beiden höheren überhaupt entstehen, siehe unten. Welche Form ein konkretes Schriftstück braucht und ob eine elektronische Fassung dafür ausreicht, beurteilen Sie erheblich besser als wir. Diese Seite versucht es gar nicht erst.
Der Nachweis ist der eigentliche Gegenstand
Jeder Vorgang trägt einen hash-verketteten Audit-Trail und ein Abschlussdokument mit Verifikationscode. Wer eine Datei vorgelegt bekommt, kann ohne Konto prüfen, ob sie dem abgeschlossenen Stand entspricht — die Prüfung gibt dabei weder Namen noch Adressen noch Dokumentnamen preis.
Antworten
Was Signido dafür bereitstellt
Vorlagen je Mandatsart
Mandatsvertrag, Vollmacht, Vergütungsvereinbarung und Datenschutzhinweis als ein Vorgang. Aktenzeichen und Gegenstand kommen als Merge Fields beim Versand dazu.
Reihenfolge und Rollen
Unterzeichnende, Zustimmende, nur Lesende und Personen, die eine Kopie erhalten. Wer erst nach jemand anderem an der Reihe ist, wird auch erst dann benachrichtigt.
Erinnerungen und Ablauf
Automatische Erinnerungen nach eigenem Muster, ein Ablaufdatum je Vorgang, beides nachvollziehbar im Audit-Trail.
Prüfbarkeit ohne Konto
Das Abschlussdokument enthält einen Verifikationscode und einen QR-Code. Die Prüfseite vergleicht eine hochgeladene Datei ausschließlich über deren Hashwert und speichert sie nicht.
Grenzen
Was Signido hier nicht leistet
Damit die Seite darüber, was geht, etwas wert ist.
- Keine beA-Anbindung, keine Einreichung bei Gerichten und keine Zustellung im Sinne des Verfahrensrechts.
- Keine Fristenkalender-, Akten- oder Kanzleisoftware-Anbindung.
- AES und QES entstehen nur über einen angebundenen Vertrauensdiensteanbieter. Solange keiner aktiviert ist, lehnt Signido eine Anfrage dafür ab und weicht nicht auf eine SES aus.
- Signido prüft keine Inhalte und erkennt nicht, ob ein Dokument formwirksam ist.
Was hier bewusst nicht steht
Diese Seite nennt Normen, wo sie zitiert werden kann — § 3a Abs. 1 RVG für die Textform der Vergütungsvereinbarung, § 126b BGB für das, was Textform bedeutet, § 126a BGB dafür, dass die gesetzliche Schriftform elektronisch nur durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt wird. Sie zieht aus keiner dieser Normen eine Empfehlung. Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen.
Auf dieser Seite genannte Vorschriften
- § 3a Abs. 1 RVG
- § 126a BGB
- § 126b BGB
- § 203 Abs. 1 StGB
- Art. 13 DSGVO
Signido ist kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Diese Seite gibt wieder, was die genannten Vorschriften sagen, und trifft keine Aussage über Ihren Fall. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Passende Anwendungsfälle
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