Begriffe
Digitale Unterschrift
„Digitale Unterschrift" ist der Ausdruck, den fast alle benutzen — und der einzige der drei, der kein Fachbegriff ist. Das ist selten ein Problem. Zu einem wird es, wenn jemand ein Unterschriftsbild in ein PDF setzt und glaubt, damit dasselbe erreicht zu haben.
- Drei Begriffe
- Ein Rechtsbegriff
- Ein Verfahren
Wortklärung
Vier Ausdrücke, die durcheinandergehen
Sie klingen ähnlich, kommen aus drei verschiedenen Zusammenhängen und meinen nicht dasselbe.
| Ausdruck | Kommt aus | Bedeutet |
|---|---|---|
| Digitale Unterschrift | Alltagssprache | Kein Fachbegriff. Gemeint ist meistens: „Ich möchte etwas unterschreiben, ohne es auszudrucken." |
| Elektronische Signatur | eIDAS-Verordnung, Art. 3 Nr. 10 | Der Rechtsbegriff. Daten in elektronischer Form, die anderen Daten beigefügt sind und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Sehr weit gefasst — und in drei Niveaus unterteilt. |
| Digitale Signatur | Kryptographie | Ein mathematisches Verfahren mit Schlüsselpaar und Prüfsumme. Ein Bauteil, das in höheren Signaturniveaus vorkommt — aber keine Aussage darüber, wer unterschrieben hat. |
| Unterschriftsbild | Alltagssprache | Ein Foto oder Scan eines Schriftzugs, in ein Dokument gesetzt. Sieht aus wie eine Unterschrift und beweist für sich genommen nichts. |
Wer „digitale Unterschrift" sagt, meint fast immer das, was die Verordnung elektronische Signatur nennt. Das ist völlig in Ordnung — man muss nur wissen, dass der Rechtsbegriff drei sehr verschiedene Niveaus umfasst und der Alltagsbegriff diese Unterscheidung nicht kennt.
Der teure Irrtum
Ein eingefügtes Unterschriftsbild ist keine Prüfung wert
Es ist die häufigste Form der „digitalen Unterschrift" — und die schwächste.
Ein abfotografierter Schriftzug, in ein PDF gesetzt, ist ein Bild. Er lässt sich aus einem Dokument herauskopieren und in ein anderes einsetzen, er sagt nichts darüber, wer ihn dort platziert hat, und er sagt nichts darüber, ob am Dokument danach noch etwas geändert wurde.
Bemerkenswert ist, dass er trotzdem eine elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Nr. 10 eIDAS sein kann — so weit ist die Definition. Was fehlt, ist alles, was einen Nachweis ausmacht: keine Protokollierung des Vorgangs, kein Beleg über den Zugriff auf einen Kanal, keine ausdrückliche Zustimmung, kein Siegel über dem Ergebnis.
Was Signido stattdessen erzeugt
Auch bei Signido zeichnen oder tippen Sie einen Schriftzug, und auch der wird in das Dokument gerendert. Der Unterschied liegt nicht im Schriftzug, sondern in dem, was daneben entsteht: ein lückenloses, mit SHA-256 verkettetes Protokoll des gesamten Vorgangs, die festgehaltene Zustimmung der unterzeichnenden Person, ein Siegel über dem Endzustand und ein Abschlusszertifikat mit den Prüfsummen aller Artefakte. Ob am Dokument seit dem Abschluss etwas geändert wurde, lässt sich anschließend von jedem unter /verify prüfen.
Der dritte Begriff
Warum „digitale Signatur" etwas anderes ist
In der Kryptographie bezeichnet eine digitale Signatur ein Verfahren: Aus einem Dokument wird eine Prüfsumme gebildet und mit einem privaten Schlüssel verschlüsselt; mit dem passenden öffentlichen Schlüssel lässt sich prüfen, dass die Prüfsumme stimmt und dass sie von dem Inhaber des privaten Schlüssels stammt.
Das beantwortet die Frage „wurde das hier verändert" ausgezeichnet und die Frage „wer ist der Mensch hinter diesem Schlüssel" überhaupt nicht. Genau diese zweite Frage beantwortet ein Vertrauensdiensteanbieter, indem er die Identität prüft und ein Zertifikat auf die Person ausstellt — und das ist der Sprung von einem Verfahren zu einem Signaturniveau.
Verfügbarkeit von AES und QES
AES und QES sind derzeit nicht verfügbar. Sie werden über einen externen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter angeboten, und solange keiner angebunden ist, lehnt Signido eine Anfrage auf diesem Niveau ab, statt sie stillschweigend als einfache elektronische Signatur auszuführen.
Was heute ohne Einschränkung geht, ist die einfache elektronische Signatur (SES) — mit vollständigem Protokoll, Siegel und Abschlusszertifikat. Siehe Elektronische Signatur.
Keine Rechtsberatung
Diese Seite beschreibt, was Signido technisch erzeugt und was die eIDAS-Verordnung dazu sagt. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Signaturniveau für einen konkreten Vertrag ausreicht, hängt vom Einzelfall ab und ist rechtlich zu klären.
Häufige Fragen
Ist „digitale Unterschrift" das Gleiche wie „elektronische Signatur"?
Im Alltag ja, fachlich nein. „Elektronische Signatur" ist der Begriff der eIDAS-Verordnung und umfasst drei Niveaus mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. „Digitale Unterschrift" ist kein Fachbegriff und trifft daher keine dieser Unterscheidungen.
Reicht es, wenn ich meine Unterschrift einscanne und einfüge?
Technisch entsteht dabei ein Bild in einem PDF — ohne Protokoll, ohne Zugriffsnachweis, ohne Siegel. Ob das für ein bestimmtes Dokument genügt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht beantworten. Was sich sagen lässt: Als Nachweis ist ein Bild deutlich weniger wert als ein protokollierter Vorgang.
Brauche ich für eine digitale Unterschrift eine Software?
Nein. Bei Signido läuft alles im Browser, und wer nur unterschreibt, braucht nicht einmal ein Konto — siehe Dokument online unterschreiben.
Unterschreiben mit einem Nachweis dahinter
Derselbe Handgriff wie ein eingefügtes Bild — und ein vollständiges Protokoll, ein Siegel und ein Abschlusszertifikat dazu.